Der Verkauf darf nur auf Privatgrund stattfinden (Hof, Garten oder Garage). Es dürfen keine Stände auf dem Gehweg oder öffentlichen Flächen aufgebaut werden.
Kennzeichnet euren privaten Flohmarkt mit einem Luftballon am Grundstück.
Der Verkauf von fertigen oder selbst hergestellten Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Es dürfen nur gebrauchte Gegenstände von privat und für privat verkauft werden. Professionelle Flohmarkt-Händler*innen sind nicht erwünscht.
Die Hausverwaltung und/oder Eigentümer*innen müssen die Hofflohmärkte auf ihrem Privatgrund genehmigen.
Die Initiatorin Conny Küster übernimmt keine Verantwortung/Haftung für Schäden jeglicher Art. Die Verantwortung für das Gelände übernimmt jeweils der Standbetreiber. Versicherungstechnische Fragen müssen zwischen Hausverwaltung, Eigentümer*innen und den Verkäufer*innen geklärt werden.
